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8. Juli 2024 | 19:00 Uhr
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Iserlohe reicht Verfassungsbeschwerde ein

Dirk Iserlohe (Foto), Aufsichtsratschef von Dorint, gibt in seinem Kampf um Gleichbehandlung von größeren und kleinen Hotelunternehmen bei den Corona-Entschädigungen nicht auf. Mit den Obergrenzen der Beihilfeprogramme seien wettbewerbsverzerrende Wirkungen entfaltet worden, begründet Iserlohe die Verfassungsbeschwerde.

Dorint Dirk Iserlohe Aufsichtsratschef Foto Dorint

Dirk Iserlohe kämpft weiter und legt Verfassungsbeschwerde ein

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Die Hotellerie sei kein Pandemietreiber gewesen, das habe das Robert-Koch-Institut immer wieder bestätigt, und die entstandenen finanziellen Schäden der Hotels folglich auf Präventivmaßnahmen des Staates zurückzuführen, argumentiert Iserlohe. Die Dorint-Gruppe konnte 43 Prozent ihres Schadens geltend machen, während den kleinen mittelständischen Unternehmen (KMUs) 95 Prozent des Schadens durch Corona-Beihilfen erstattet worden sind.

Iserlohe will Urteil des Bundesgerichtshofs nicht akzeptieren

Der Bundesgerichtshof (BGH) führte in seinem Urteil gegen die Dorint Hotelgruppe vom 11. April 2024 aus: "Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt ... Die Klägerinnen können ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen und sich insoweit auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten berufen." Dagegen argumentiert Iserlohe: "Mit den 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern, die nicht genutzt, sondern zweckentfremdet worden sind und den der Bundesregierung zugewiesenen, aber nicht abgerufenen Mitteln der EU in Höhe von 28 Milliarden Euro, hätte man leicht eine Gleichstellung aller Unternehmen erreichen können."

Der BGH soll das Kanzlerversprechen einlösen

Dirk Iserlohe erinnert an das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz vom März 2020, dass genug Geld da sei, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. "Darauf kann sich jede und jeder verlassen", sagte Scholz vor vier Jahren. Iserlohe setzt darauf, dass der BGH jetzt das Versprechen des Kanzlers einfordern wird.

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