In Ausschreibungen sollte man besser nicht nach "Digital Natives" suchen, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Verwendung des Begriffs in Stellenanzeigen als grundsätzlich altersdiskriminierend gewertet. Ein abgelehnter Bewerber mit Geburtsjahr 1972 erhielt nun eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro, wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, so die Richter. T3N