Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Easyjet-Fluggast nach einer Flug-Annullierung eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zugesprochen. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass die Airline ausschließlich eigene Ersatzflüge anbot und keine Sitze auf Flügen anderer Airlines, die früher gestartet wären.