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6. Juli 2023 | 16:17 Uhr
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Arbeitgeber warnen vor weiterer Anhebung des Mindestlohns

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Straiv

Erhebung von Gästedaten bleibt wichtig

Die Abschaffung der Meldepflicht 2025 betrifft nur inländische Gäste. Beherbergungsbetriebe müssen weiterhin Daten von ausländischen Gästen sowie für Gästekarten und Kurtaxen erheben. Rund 42% der inländischen Übernachtungen entfallen auf Heilbäder und Kurorte. Hier mehr erfahren!

SPD-Chef Lars Klingbeil hat kürzlich mit Hinweis auf die Mindestlohnrichtlinie der EU einen Mindestlohn von 13,50 bis 14 Euro angekündigt. Dem widerspricht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), denn die gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes würden durch die Richtlinie nicht verändert. "Die Richtlinie hat keine unmittelbare Wirkung. Auch für die Zukunft muss das deutsche Mindestlohngesetz nicht angepasst werden." Handelsblatt

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