Familotel sieht Gefahr für Betriebe durch Erbschaftssteuer
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Hotels im Rahmen der Erbschaftssteuer als "Verwaltungsvermögen" eingestuft werden und damit nicht von steuerlichen Begünstigungen profitieren, zieht weitere Kreise. Sebastian Ott (Foto), Vorsitzender der Hotelkooperation Familotel, sieht durch das Urteil eine Bedrohung für die Zukunft vieler Betriebe.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen "Betriebsvermögen", das steuerlich begünstigt wird, und "Verwaltungsvermögen", das keine steuerlichen Vorteile genießt. In einem konkreten Fall wurde entschieden, dass ein Parkhaus als Verwaltungsvermögen nicht von der Erbschaftssteuerbegünstigung profitiert. Diese Regelung gilt laut dem Gericht auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen, was weitreichende Konsequenzen für die Branche hat.
Jetzt meldet sich die Hotelkooperation Familotel, die zahlreiche familiengeführte Hotels vereint, zu Wort. "Es besteht akuter politischer Handlungsbedarf", erklärt Ott. Er appelliert an die Politik, rasch zu handeln und die Hotelbranche nicht zu belasten. "Der Richterspruch benachteiligt klar die Hotelbranche und gefährdet deren Zukunftsfähigkeit", so Ott weiter. Besonders betroffen sei Familotel, da in etwa der Hälfte der Mitgliedsbetriebe in den nächsten Jahren die Übergabe an die nächste Generation bevorsteht.
Die Kritik aus der Hotelbranche wird durch den Dehoga unterstützt, der Verband hatte sich ebenfalls kritisch zu dem Urteil geäußert, wie Hotel vor9 bereits berichtet hatte. Sebastian Ott fordert, dass Hoteliers sich jetzt aktiv mit dem Thema auseinandersetzen sollten. "Hoteliers sind gut beraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen", erklärt er.
Pascal Brückmann