Erbschaftssteuer: Hotels bleiben begünstigt
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer hätte die Nachfolge in vielen Familienbetrieben der Hotellerie gefährden können. Jetzt gibt es Entwarnung: Die Länder-Finanzminister haben einen "Nichtanwendungserlass" beschlossen, der daran festhält, dass Beherbergungsbetriebe nicht zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören und weiterhin bei der Erbschaftssteuer begünstigt werden.
Beherbergungsbetriebe zählen nicht zum Verwaltungsvermögen, da neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen werden, führt das Bayerische Finanzministerium hierzu aus. Demnach sei "R E 13b. 13 Satz 3 ErbStR 2019 trotz des Urteils des Bundesfinanzhofs weiterhin anzuwenden", so das Ministerium. Diese Vereinbarung soll laut mündlicher Auskunft offiziell im Bundessteuerblatt unter dem Datum des 19. November 2024 veröffentlicht werden. Das würde damit unmittelbare Wirkung für die steuerliche Praxis entfalten, berichtet der Dehoga Bayern.