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9. März 2025 | 19:32 Uhr
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Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Gastronomie in Sichtweite

Überraschung am Wochenende: Die Union und SPD haben in ihrem Sonderungspapier für eine mögliche Koalition festgeschrieben, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder auf sieben Prozent gesenkt werden soll. Gleichzeitig könnte aber der Mindestlohn perspektivisch auf 15 Euro steigen.

Sieben Prozent 7 Foto iStock AlexLMX

Ein politisches Steuergeschenk für die Gastronomie bahnt sich an

Laut dem elfseitigen Sondierungspapier, das als Grundlage für die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen dient, haben sich die Parteien auf eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent geeinigt. Wörtlich heißt es unter der Überschrift Gastronomie unterstützen: "Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, werden wir die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft auf sieben Prozent reduzieren."

Auf das Signal haben die Interessenverbände der Gastronomie lange gehofft und hingearbeitet. Entsprechend ist die Freude riesig. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA erklärt: "Wir begrüßen es sehr, dass ein Ergebnis der Sondierung ist, die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft auf sieben Prozent zu reduzieren. Seit Jahrzehnten hat sich der DEHOGA für diese steuerliche Gleichbehandlung des Essens in der Gastronomie stark gemacht. 7% oder 19% Mehrwertsteuer sind wettbewerbsrelevant." 

Freude über Steuersenkung, Sorge über Anhebung des Mindestlohns

Nun gehe es darum, dass das Vorhaben rasch in die Tat umgesetzt werde, fordert Hartges: "Jetzt ist es wichtig, dass diese Maßnahme, die für Steuerfairness sorgt, schnell umgesetzt wird, damit der Aufbruch in der Gastronomie gelingt. Denn die Kostenexplosionen der letzten Jahre und die Umsatzverluste in 2024 haben viele Betriebe hart getroffen."

Gleichzeitig müssen sich die Arbeitgeber in der Gastronomie und Hotellerie bei aller Freude über die voraussichtliche Steuersenkung auf einen perspektivischen Anstieg des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro einstellen. Der entsprechende Passus in dem Sondierungspapier zeigt die politische Richtung auf, die Entscheidung soll aber die Mindestlohnkommission treffen. 

Wörtlich heißt es:  "Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."

Pascal Brückmann

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