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9. April 2025 | 18:03 Uhr
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Koalitionsvertrag bringt Entlastung für Gastgewerbe

Ab 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie – so sieht es der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor. Neben steuerlicher Entlastung plant die Regierung für die Betriebe auch weniger Bürokratie und eine perspektivische Pflicht zu digitalen Zahlungsmöglichkeiten.

Sieben Prozent Foto Dehoga

Mit dieser Kampagne kämpfte der Dehoga vergeblich um die Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer. Die neue Regierung wird die Forderung nun endlich erfüllen.

Für Hotels mit angeschlossenen gastronomischen Angeboten sowie Betriebe aus der klassischen Gastronomie ist es eine lang erwartete Entscheidung: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft bei sieben Prozent liegen. So steht es schwarz auf weiß im veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Die während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführte, dann mehrfach befristet verlängerte und schließlich wieder abgeschaffte Regelung wird damit dauerhaft im Steuerrecht verankert.

In einem ersten Statement begrüßte der Dehoga die politische Weichenstellung. "Diese Maßnahme sorgt endlich für fairen Wettbewerb und beendet die steuerliche Benachteiligung unserer Branche gegenüber anderen Anbietern von Essen", betont Dehoga Präsident Guido Zöllick. "Es geht um die Zukunftssicherung unserer häufig familiengeführten Cafés, Wirtshäuser und Restaurants. Dafür haben wir jahrzehntelang gekämpft und gute Argumente für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% vorgebracht", so Zöllick. 

Auch über die Steuerfrage hinaus enthält der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung deutliche Signale in Richtung Entlastung. So sollen Dokumentationspflichten und statistische Meldeanforderungen in Gastronomie und Hotellerie reduziert werden. Der Fokus soll künftig weniger auf regelmäßiger Nachweispflicht liegen, sondern auf einer konsequenten Sanktionierung tatsächlicher Verstöße.

Digitale Zahlungsmöglichkeiten sollen verpflichtend kommen, Zeitpunkt unklar

Ein weiterer Punkt betrifft den Zahlungsverkehr: Die Koalition bekennt sich zur Wahlfreiheit und will sicherstellen, dass Bargeld weiterhin akzeptiert werden muss. Gleichzeitig soll für die Gastronomie schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption verpflichtend eingeführt werden. Ein konkreter Zeitpunkt zur Einführung dieser Pflicht fehlt in dem Papier, zudem deutet die Formulierung "soll" darauf hin, dass hier wohl noch Klärungsbedarf zwischen den Parteien herrscht.

Keine direkte politische Vorgabe wird es beim Mindestlohn geben. Der Koalitionsvertrag sieht die Entscheidungsbefugnis hier bei der Mindestlohnkommission. Wörtlich heißt es: "An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."

Die Wochenarbeitszeit soll kommen und der Hotellerie mehr Flexibilität bringen

Weiterhin ist im Koalitionsvertrag die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit nach EU-Recht anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit festgehalten. Ebenfalls eine zentrale Forderung des Dehoga. Zöllick sieht diese Entwicklung als "richtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität im
Arbeitsmarkt" und hebt hervor: "Diese Reform entspricht der Lebensrealität und dem Wunsch unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso wie vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." 

Darüber hinaus beschäftigt sich der Vertrag auch mit der institutionellen Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT). Diese wird auf dem bisherigen Niveau gesichert, heißt es. Damit schafft die Koalition Planungssicherheit für die internationale Vermarktung Deutschlands als Reiseziel. Zugleich soll das wirtschaftliche Potenzial des Incoming-Tourismus über die DZT stärker ausgeschöpft werden.

Pascal Brückmann

Lesen Sie bei Reise vor9: die wichtigsten Inhalte des Koalitionsvertrags für die Touristik

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