Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Infektionsschutzgesetz auch im zweiten Lockdown eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen gewesen sei. Es war somit rechtmäßig, dass die Bundesländer ihre Regeln zur Schließung von Hotels und Gaststätten auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützten. Welt