BGH sieht keine automatische Mietminderung bei Lockdown
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Eine angeordnete Schließung wegen der Coronapandemie rechtfertigt nicht automatisch die Aussetzungen oder Minderung der Miete einer gewerblichen Immobilie. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zwar trage keine Seite allein Verantwortung, aber jeder Fall müsse einzeln betrachtet und Umsatzeinbußen, Versicherungsleistungen und staatliche Hilfen berücksichtigt werden. Eine Halbe-Halbe-Aufteilung sei zu pauschal. Tagesschau, Bundesgerichtshof (Urteil)