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17. Juni 2024 | 07:00 Uhr
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Mailen

Hotel kann politisch unliebsame Gäste abweisen

Ein Hotel kann Gästen, deren politische Einstellung dem Hotelier nicht gefällt, den Zutritt verwehren. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall. Eine Richtschnur ist hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 gegen den damaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt. Dessen Abweisung durch ein Wellnesshotel wäre nicht rechtens gewesen, wenn das Hotel eine Monopolstellung gehabt hätte oder Voigt durch das Verbot die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt worden wäre. AHGZ

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