Dehoga zu Kurzarbeit in vom Hochwasser betroffenen Betrieben
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Das Hochwasser gilt im Rahmen des Kurzarbeitergeldes als "unabwendbares Ereignis". Daher können Hotels und Restaurants, bei denen wegen der Flutschäden Arbeit ausfällt, Kurzarbeit anzeigen. Dies ist laut Bundesagentur für Arbeit unter Geltung der aktuellen, erleichterten Corona-Sonderregelungen möglich. Der Dehoga informiert Gastgeber über Fallkonstellationen und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Tageskarte