Dehoga sieht Hoteliers bei Erbschafssteuer benachteiligt
Der Bundesfinanzhof hat im Rahmen eines Urteils entschieden, dass Hotels und Pensionen steuerrechtlich zur Kategorie "Verwaltungsvermögen" gehören, welches bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Nun protestiert der Dehoga gegen dieses Urteil und fordert eine gesetzliche Klarstellung. Der Dehoga ist der Auffassung, dass die Entscheidung dem Willen des Gesetzgebers widersprechen würde, da Beherbergungsbetriebe Arbeitsplätze schaffen und volkswirtschaftliche Leistungen erbringen. Deshalb dürften sie nicht als Verwaltungsvermögen eingestuft werden.
Gegenüber Hotel vor 9 äußert sich der Dehoga wie folgt: "Das Urteil des Bundesfinanzhofs könnte potenziell weitreichende negative Auswirkungen auf die Nachfolge in zahlreichen Familienbetrieben haben. Es ist völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz!
Der Hintergrund ist wie folgt: Mit den Regelungen zur erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung von Betriebsvermögen im Sinne der §§ 13a und 13b ErbStG wollte der Gesetzgeber produktives Vermögen begünstigen, solches Vermögen hingegen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und in der Regel weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, sog. Verwaltungsvermögen, von der Begünstigung ausnehmen (BTDrucks 16/7918, S. 35 f.).
"Diese Kriterien liegen aber gerade bei den Beherbergungsbetrieben nicht vor. Sondern das Gegenteil ist der Fall", erläutert der Interessensverband. Daher habe der Dehoga bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt.