Kein Schadenersatz für Adlon-Investor von Signal Iduna
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zwischen dem Immobilieninvestor Anno August Jagdfeld und der Signal-Iduna-Versicherung endgültig beendet. Vorherige Instanzen hatten Jagdfelds Klage auf Schadenersatz bereits zurückgewiesen. Jetzt hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Punkt zugelassen.

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Der Rechtsstreit zwischen Anno August Jagdfeld und Signal Iduna wurde durch den BGH beendet
Der Grund für den Rechtsstreit liegt Jahre zurück. Anno August Jagdfeld hatte mit dem Adlon-Fonds Kapital für den Bau des Berliner Adlon-Hotels eingesammelt. Fondsanleger warfen Jagdfeld vor, seine Pflichten als Geschäftsführer vernachlässigt und sie dadurch wirtschaftlich geschädigt zu haben. Aus diesem Grund wurde die Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger gegründet, der auch Signal Iduna angehörte. Jagdfeld verklagte die Schutzgemeinschaft wegen Rufschädigung auf eine Milliarde Euro Schadenersatz.
Signal Iduna sieht durch die BGH-Entscheidung bestätigt
Nachdem das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen hatte, wurde jetzt der Rechtsstreit durch die Abweisung Jagdfelds Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof beendet. "Anno August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen", teilt Signal Iduna mit.
Ulrich Leitermann, Vorstandsvorsitzender der Signal-Iduna-Gruppe, meint: "Niemand von Signal Iduna hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert. Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt."