Kaum Einschränkungen im Corona-Herbst für das Gastgewerbe
Nach langem Hin und Her haben sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf eher laxe Maßnahmen zur Corona-Vorsorge im Herbst geeinigt. Hotels und Gastronomen haben vom Bund keine Einschränkungen zu befürchten. Die Länder können eine Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen anordnen.
Zunächst handelt es sich nur um einen Vorschlag, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem Bundeskanzleramt für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet haben. Die bisherigen auf die Corona-Pandemie bezogenen Sonderregeln laufen am 23. September aus. Trotz des erwarteten Anstiegs der Infektionen bleiben die Regeln milde.
Bundesweit wird es keinerlei Einschränkungen geben, die sich auf die Hotellerie oder Gastronomie auswirken. Ein Lockdown und Schließungen sind nicht vorgesehen. Die Maskenpflicht gilt nur für den Luftverkehr und den Fernverkehr der Bahn,also in ICEs und ICs.
Einzig die Bundesländer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen vorschreiben. Allerdings nur, um "die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten". Wer frisch genesen oder geimpft ist oder einen Testnachweis vorweisen kann, darf selbst dann die Maske weglassen.
Bei einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen kann regional auch im Außenbereich eine Maskenpflicht angeordnet werden, die dann für alle gilt. Zudem können Hygienekonzepte und ein Mindestabstand von 1,50 Meter angeordnet werden.