Corona-Schlussabrechnung ist bis 15. Oktober möglich
Vertrauen stärken: Eigener, direkter Gutscheinverkauf statt Gutscheinportale
Insolvenzen von Jollydays (AT) und keeplocal (DE) haben gezeigt: Gutscheinverkauf über Drittanbieter und Portale birgt Risiken sowohl für Konsumenten wie auch für Betriebe. Zeit, dass Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen! Wie Sie das riesige Marktpotential voll ausschöpfen, erklärt incert eTourismus. Whitepaper ansehen & kostenloser Download
Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September. Bis zum 15. Oktober gilt eine „technische Übergangsfrist“. Bis dahin können auf dem Portal die Abrechnungen eingereicht werden, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband, dem entsprechende Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zugingen. Deutscher Steuerberaterverband