Karlsruhe: Kooperation von Stadt und Dehoga bei Bettensteuer
Wenn es auf lokaler Ebene um die Einführung einer Bettensteuer geht, sind die Rollen fest verteilt: Die Kommune betont die Notwendigkeit der Abgabe, der Dehoga und die Hoteliers vor Ort beklagen meist die Höhe der Bettensteuer und dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde. Dass es auch anders geht, beweisen die Beteiligten in Karlsruhe.

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Karlsruhe setzt bei der Bettensteuer auf Kooperation
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe soll am 25. März über die Einführung einer Steuer auf Übernachtungen (City Tax) in Beherbergungsbetrieben entscheiden. Was oft eingefordert wird, ist in Karlsruhe Realität geworden: Die Stadtverwaltung, der Dehoga und die IHK haben hierzu einen gemeinsamen Konzeptvorschlag erarbeitet. "Seit Sommer 2023 steht die Stadtverwaltung in engem Austausch mit Dehoga und IHK Karlsruhe. Ich freue mich sehr darüber, dass wir nach vielen konstruktiven Gesprächen dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einen gemeinsamen Konzeptvorschlag zur Ausgestaltung einer City Tax unterbreiten können, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt", sagt die Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz.
Ein Beirat unter Beteiligung des Dehoga soll über Verwendung entscheiden
Da die City Tax wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden ist, soll ein Beirat zur Ausarbeitung von zweckorientierten Verwendungsvorschlägen für die zuständigen städtischen Gremien gegründet werden. Der Schwerpunkt soll auf der Sicherung bestehender touristischer Maßnahmen liegen und Vorschläge für neue Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität von Karlsruhe umfassen. Die Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Beirats soll in diesem Jahr vom Gemeinderat verabschiedet werden. Als Mitglieder sind unter anderem vorgesehen die Stadt, der Dehoga, die IHK, die Karlsruhe Tourismus GmbH und die Karlsruhe Marketing und Event GmbH.
Patrick Seiffert, Vertreter des Dehoga Baden-Württemberg, erklärt: "Wesentlicher Punkt in der Ausgestaltung der City Tax ist für uns als Branchenverband, dass der Gast mit seiner 'on-top' Abgabe in die Steigerung der Attraktivität des Tourismusstandorts Karlsruhe investiert."
Eckpunkte der Karlsruher City Tax
Karlsruhe wählt aufgrund der Anregungen des Dehoga bewusst ein sehr einfaches Modell, um die Beherbergungsbetriebe nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. So soll zum 1. Juli anstelle eines prozentualen Steuersatzes ein pauschaler Steuersatz angewendet werden: Von Juli bis Dezember 2025 werden 3,50 Euro, in den Jahren 2026/2027 4,00 Euro und ab dem Jahr 2028 4,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung berechnet. Steuerpflichtig ab dem 1. Juli wäre der Beherbergungsgast, der in Karlsruhe in einem Beherbergungsbetrieb (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Airbnb etc.) übernachtet. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in besonderen Situationen.
Frank Winter