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24. September 2024 | 07:00 Uhr
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Dehoga ist gegen Tierhaltungskennzeichnung auf Speisekarten

Im August letzten Jahres trat in Deutschland das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in Kraft. Es gilt bisher für den Einzelhandel, doch die Regierung plant eine Ausweitung auf die Gastronomie. "Der vermeintliche Nutzen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand“, schreibt der Dehoga in seiner Stellungnahme für den Bundestag.

Fleisch Foto iStock bit245

Der Dehoga lehnt die Tierhaltungskennzeichnung in der Gastronomie ab

Das Gesetz sieht eine Kennzeichnung von fünf Haltungsformen für Tiere vor. Wenn Schweinefleisch aus unterschiedlichen Haltungen stammt, müssen zusätzlich die jeweiligen Anteile angegeben werden. All dies hält der Dehoga auf Speisekarten für nicht praktikabel. Zudem überfrachte die Verpflichtung die Gastronomen mit weiterer Bürokratie. Das sei insbesondere für kleinere Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten belastend, zu denen laut Statistischem Bundesamt 79 Prozent der Betriebe des Gastgewerbes zählten.

Die Ablehnung des Dehoga stütz sich auf 13 dargelegte Argumente. Einige beschreiben die Probleme der Gastronomie sehr anschaulich, wie etwa Bulletpoint fünf: "Im Gegensatz zum Supermarkt kann ein Gast im Restaurant bei einem Schnitzel nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen des Schweins wählen, da keine unterschiedlichen Schnitzel von Schweinen aus unterschiedlichen Haltungsformen angeboten werden und dies im Gegensatz zum Handel bei uns nicht möglich ist."

Die Stellungnahme kann auf der Homepage des Dehoga heruntergeladen werden.

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