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12. Juni 2024 | 15:21 Uhr
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Dehoga warnt vor falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der Dehoga weist auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Diese könnten im Internet, etwa bei www.dransay.com und www.au-schein.de gekauft werden. Die "AU ohne Arztgespräch" werde nach ein paar Anamnese-Klicks durch den User von der Website ausgestellt. Diese AUs entsprechen nicht deutschem Recht, so der Dehoga.

Online-Meldung Online-Krankmeldung Foto iStock anyaberkut

AUs ohne Arztkontakt entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen

Nach den in Deutschland gültigen Vorschriften ist ein Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich. Die AUs aus oben genannten Quellen begründen somit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Auffallend sei, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren "gelben Schein" erinnern, auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe "Privatarzt" enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden, berichtet der Verband. Im Übrigen sei auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über www.dransay.com oder www.au-schein.de erworben wurden.

Folgende für die genannten Webseiten tätige ausstellende mutmaßlichen Ärzte mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland sind namentlich bekannt: Dr. med Haresh Kumar, Ahmad Abdullah, Masroor Umar und Hassan Zuberi.

Diese Ärzte sind laut Dehoga jedoch den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert, obwohl für Ärzte eine Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern besteht. Der Dehoga empfiehlt Arbeitgebern, privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Ärztekammern veröffentlichen Warnmeldungen, hierüber können sich Arbeitgeber auf der Webseite Ihrer Landesärztekammer informieren. Dehoga-Mitglieder können Verdachtsfälle an gebel@dehoga.de melden.

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