Bundesweite Regeln für private Feiern in gemieteten Räumen
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Die Vorgaben für Events privater Natur variieren je nach Bundesland und auch danach, ob professionelle Planer am Werk sind. In Thüringen müssen Familienfeiern in geschlossenen, gemieteten Räumen mit mehr als 50 Personen bereits beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Bei Außengastronomie sind ab 100 Gäste meldepflichtig. Im Saarland sind Outdoor bis zu 900 Personen erlaubt. Hogapage