Berufsgenossenschaft ist für Kiff-Verbot am Arbeitsplatz
"Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn 'Kiffen' ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol", erklärt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Organisation empfiehlt, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen.
Die BGN rät den Arbeitgebern entsprechende Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen zu verfassen. Hierbei ist es ganz wichtig, dass die Mitarbeiter über bestehende Regelungen informiert werden. Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.
Zur Suchtprävention hat die BGN eine entsprechende Seite auf ihrer Homepage eingerichtet. Auf der Themenseite Cannabis finden die Betriebe Unterstützung für die Kommunikation mit den Beschäftigten und hilfreiche Materialien wie Flyer, Poster und Publikationen.