Arbeitszeugnis darf nicht verschlechtert werden
Auch wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis mehrmals geändert haben möchte, darf der Arbeitgeber dies nicht verschlechtern, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Auf die oft am Ende eines Zeugnisses formulierte "Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel" bestehe zwar kein Anspruch, wenn sie jedoch einmal im Zeugnis stand, darf sie in einer späteren Version nicht weggelassen werden, so das Gericht. Spiegel