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8. August 2024 | 17:40 Uhr
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2025 kommt neuer Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft

Auf der Grundlage des Gefahrtarifs berechnet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen. Für den ab Januar geltenden neuen Gefahrtarif verschickt die BGN ab Oktober die neuen Bescheide zur Veranlagung.

Hotelpersonal Foto iStock

Ab Januar gelten neue Tarife für die BGN-Beiträge

Der Gefahrtarif berücksichtigt das Unfallrisiko in den einzelnen Berufen. Weil sich im Laufe der Zeit die Tätigkeiten innerhalb der Berufe ändern, ändert sich folglich auch der Gefahrentarif. Die BGN beobachtet die Entwicklung aufmerksam und passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 auch den veränderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden.

Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.

Die BGN wird zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin Akzente.

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