Viele Klagen wegen Mietzahlungen währende der Pandemie
Marc Werner von der Anwaltskanzlei Hogan Lovells wundert sich über die vielen Klagen von Hotels gegen ihre Vermieter wegen Mietzahlungen während der Corona-Pandemie unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Kurz vor der Verjährung für das Jahr 2020 wurden offenbar zahlreiche Klagen eingereicht, schreibt die AHGZ.
Hoteliers wollen jetzt die während der Corona-Pandemie unter Vorbehalt gezahlten Mieten teilweise von ihren Vermietern zurück haben. Darunter seien auch Betreiber, die zu Zeiten der Pandemie öffentlich verkündet hätten, dass sie alle ihre Mieten zahlen wollten, berichtet Werner.
Die Vorzeichen haben sich geändert
Doch die Fronten scheinen sich auf beiden Seiten zwischenzeitlich verhärtet zu haben: Der Einzelhandelsexperte und Insolvenzanwalt Jan Roth von der Kanzlei Wellensiek berichtet, dass die Vermieter weniger zu Zugeständnissen bereit wären, insbesondere, wenn es den Hotels inzwischen wieder besser ginge. Auf der Gegenseite gebe es Hotels, die durch Rückforderungen der Corona-Hilfen unter Druck geraten seien und deswegen eher Klage einreichten.
Hohe rechtliche Hürden zu überwinden
Rechtsexperten interpretieren bisher in der Sache vorliegende BGH-Urteile dahingehend, dass eine nach § 313 BGB erforderliche Störung der Geschäftsgrundlage zwar angenommen werden könne. Allerdings sei gleichzeitig de facto eine Existenzgefährdung des Unternehmens erforderlich. Und um diese zu belegen, müssten die Mieter "die Hosen runterlassen", schreibt die AHGZ. Allein die Dokumentation des Umsatzrückgangs reiche hierfür nicht aus.