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16. Januar 2025 | 17:47 Uhr
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Mailen

Neuer Mindestlohn im Schweizer Gastgewerbe

Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe steigen ab dem 1. Februar um 1,1 Prozent. Die Erhöhung wurde von einem Schiedsgericht festgelegt. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten nun einen Monatslohn von umgerechnet 3.806 Euro bei einer 42-Stundenwoche, was einem Stundenlohn von 20,90 Euro entspricht.

World Hotels_Hotel Schweizerhof Zürich_Foto World Hotels

Etwa 20,90 Euro verdienen ungelernte Kräfte in der Schweizer Hotellerie und dem Gastgewerbe mindestens pro Stunde

Die neuen Mindestlöhne für die Schweiz sehen wie folgt aus:

  • Mitarbeiter ohne Berufslehre: 3.706 Franken (ca. 3.806 Euro) monatlich.
  • Mitarbeiter mit "eidgenössischem Fähigkeitszeugnis": 4.519 Franken (ca. 4.642 Euro).
  • Mitarbeiter mit Berufsprüfung: 5.282 Franken (ca. 5.428 Euro).

Für Saisonarbeitsverträge treten diese Erhöhungen erst mit Beginn der Sommersaison in Kraft. Die Mindestarbeitszeit beträgt in der Schweiz 42 Stunden pro Woche, bei Kleinstbetrieben sind es 45 Stunden. 

Zum Vergleich: In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgehalt von ca. 2.150 Euro brutto entspricht. Für Fachkräfte gelten in der Regel höhere Tariflöhne, die je nach Region und Branche variieren.

Die Schweizer Sozialpartner – darunter die Hotel & Gastro Union sowie HotellerieSuisse – verhandeln jährlich über die Anpassung der Mindestlöhne. Die jetzige Erhöhung wurde von der Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) bekannt gegeben. Die Erhöhung entspricht der durchschnittlichen Jahresteuerung und wurde diesmal von einem Schiedsgericht festgelegt, da eine Einigung zwischen den Sozialpartnern nicht zustande kam.

Pascal Brückmann

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