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19. November 2021 | 07:00 Uhr
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Mailen

Künftig gelten drei Schwellenwerte für Corona-Maßnahmen

Die Bund-Länderkonferenz hat sich darauf geeinigt, dass die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz der Maßstab für das Inkrafttreten von Coronamaßnahmen sein wird. Bei Überschreiten des Schwellenwertes 3 soll flächendeckend 2G gelten. Bei Überschreiten des Wertes 6 sollen für Geimpfte und Genesene Testnachweise oder andere Maßnahmen inkrafttreten. Ab dem Wert 9 können die Länder Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen aussprechen. Tagesschau

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