Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus endet
Am 31. März endet die Frist für Erst- und Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III Plus zum Förderzeitraum Juli bis Dezember. Änderungsanträge für die Ü-IV können jetzt gestellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn der Erstantrag bereits bewilligt wurde. Dazu hat das Wirtschaftsministerium eine Sonderseite erstellt. Wirtschaftsministerium