Auch Pflegeeinrichtungen mit einem hohen Energieverbrauch fallen in den Anwendungsbereich des neue Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Der Träger kann von der Pflicht zur Mitteilung über Abwärmepotenziale bis hin zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems betroffen sein. Und: Die Umsetzungsfristen sind sehr kurzgehalten. Jan Grabow, bei der Wirtschaftsprüfunsgesellschaft Curacon verantwortlich für den Bereich Altenpflege, erläutert, was jetzt auf Pflegeanbieter zukommt.