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11. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Wer haftet beim Verlust des Zimmerschlüssels?

Hotelschlüssel iStock inxti

Grundsätzlich muss der Gast für die entstehenden Kosten durch einen verlorenen Schlüssel aufkommen. Allerdings dürfen diese nicht unverhältnismäßig hoch sein. Teuer wird es, sobald sich mit dem Schlüssel neben dem eigenen Zimmer auch andere Türen öffnen lassen. Generalschlüssel wiederum darf ein Hotel erst gar nicht ausgeben. Business Travel

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