Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung:
Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Kündigungsschutzklage eines Angestellten ab, den sein Arbeitgeber wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne vorherige Abmahnung entlassen hatte. heise.de