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2. Februar 2025 | 09:29 Uhr
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Barrierefreie Website – wie funktioniert das?

Am 28. Juni tritt die vor zwei Jahren verabschiedetet Verpflichtung in Kraft, dass Websites, die sich an Endverbraucher richten, barrierefrei sein müssen. Das betrifft auch die meisten Hotels und viele Reisebüros. Michael Pütter und Fabian Nowak von Puetter Online Communications erklärten im Webinar von Hotel vor9 und Reise vor9, was das konkret bedeutet.

Barrierefreiheit

Das neue Gesetz verpflichtet auch touristische Unternehmen ab einer gewissen Firmengröße, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten

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Trainerin Wibke Rissling-Erdbrügge befragte gemeinsam mit Chefredakteur Pascal Brückmann die beiden Digital-Experten. An dem Live-Talk nahmen rund 150 Mitarbeiter touristischer Unternehmen teil. Die wichtigsten Inhalte hat Michael Pütter, Geschäftsführer der Kölner Online-Agentur, anschließend für uns schriftlich zusammengefasst:

Barrierefreie Webseiten: Wer ist überhaupt betroffen?

Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umgesetzt. Ein barrierefreier Internetauftritt ist ab dem 28.06.2025 verpflichtend für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro. Das bedeutet, wenn nur eines dieser Kriterien zutrifft, muss die Website den Anforderungen der "Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung" (BITV 2.0) entsprechen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie für Personen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich und nutzbar ist. Dies umfasst insbesondere:

  • Ein hohes Kontrastverhältnis für bessere Lesbarkeit,
  • Textinhalte, die durch Screenreader vorgelesen werden können,
  • Alternativtexte für Bilder, um visuelle Inhalte auch für Sehbehinderte zugänglich zu machen,
  • Eine gut strukturierte Navigation, die auch ohne Maus oder Touchscreen bedienbar ist,
  • Verständliche Sprache und einfache Bedienbarkeit der Inhalte.

Was passiert, wenn Unternehmen nicht reagieren?

Wer gegen die Pflicht zur Barrierefreiheit verstößt, riskiert erhebliche Konsequenzen:

  • Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro,
  • Vertriebsverbote für digitale Angebote,
  • Nachteile im Suchmaschinenranking, da Barrierefreiheit zunehmend als Rankingfaktor gewertet wird.

Wie kann eine Website barrierefrei gemacht werden?

Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert technische und inhaltliche Anpassungen. Mögliche Lösungen sind:

  • Manuelle Optimierung: Bestehende Webseiten können durch Entwickler und Webdesigner an die Anforderungen der BITV 2.0 oder WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) angepasst werden. Dies ist die nachhaltigste, aber auch kostenintensivste Methode. Und sie erfordert hohe Entwicklungskompetenz.
  • Einsatz von Plugins und Tools: Es gibt verschiedene Software-Lösungen, die bestehende Websites teilweise barrierefrei machen. Nicht alle Tools können heute allerdings alle Anforderungen erfüllen. Hier ist eine Überprüfung notwendig.
  • Neugestaltung: In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, eine Website von Grund auf neu zu gestalten, um alle Anforderungen effizient umzusetzen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine barrierefreie Website variieren je nach Lösung:

  • Kleinere Anpassungen und Tool-Einbindungen sind in gängigen Content Management Systemen ab ca. 1.000 Euro realisierbar.
  • Lizenzkosten variieren und beginnen bei ca. 700 - 1.000 Euro pro Jahr.
  • Eine vollständige Neugestaltung kann je nach Komplexität zwischen 15.000 und 50.000 Euro kosten.

Welche Dienstleister und Tools unterstützen die Betriebe?

Neben spezialisierten Webagenturen gibt es auch Dienstleister, die sich auf die Umsetzung barrierefreier Webauftritte oder Toolangebote spezialisiert haben. Einige Anbietern sind:

  • BitV-Consult: bietet umfassende Beratungen und Auditierungen
  • Eye-Able: ein Anbieter von Software-Lösungen zur Barrierefreiheit

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn der Webauftritt nicht angepasst wird?

Unternehmen, die die gesetzliche Verpflichtung ignorieren, riskieren finanzielle Strafen, insbesondere durch mögliche Schadenersatzforderungen oder Klagen von Verbänden und Einzelpersonen. Auch Abmahnanwälte werden dieses Thema vermutlich besetzen. Daher ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

Mögliche Checkliste zur Umsetzung einer barrierefreien Website

  • Analyse des aktuellen Stands: Gibt es bereits barrierefreie Elemente auf der Website? Werden vorhandene Möglichkeiten für die Strukturierung und Auszeichnung von Inhalten beachtet?
  • WCAG- und BITV 2.0-Check: Ermittlung der aktuellen Mängel und Anforderungen.
  • Technische Umsetzung planen: Plugins, Entwickler oder Neugestaltung
  • Tests mit betroffenen Nutzern durchführen: Barrierefreiheit aus der Sicht von Menschen mit Einschränkungen testen lassen und Prüfergebnisse dokumentieren
  • Regelmäßige Prüfungen einplanen: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess und erfordert Updates. 

Es ist damit zu rechnen, dass CMS Anbieter künftig standardisierte Plugins zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des BFSG anbieten werden. Die Aktion Mensch hat einen nützlichen Schnelltest entwickelt, der Unternehmen dabei hilft, ihre Webseiten auf Barrierefreiheit zu testen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik erklärt auf seiner Webseite das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz in Form eines kompakten Videos. 

Wichtige Begrifflichkeiten 

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1): Die internationalen Standards für barrierefreie Webinhalte.
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0): Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie.
  • W3C Accessibility Checker: Ein kostenloses Tool zur Überprüfung von Websites auf Barrierefreiheit.

Unternehmen, die jetzt handeln, können nicht nur rechtlichen Risiken vorbeugen, sondern auch ihre Reichweite und Kundenzufriedenheit erhöhen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Kundenorientierung und Inklusion.

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