Von 2017 an müssen alle Registrierkassen digital arbeiten:
Von 2017 an müssen alle Registrierkassen digital arbeiten: Finanzämter akzeptieren dann keine Umsätze auf Papierrollen mehr. Alle Daten sowie die Bedienungsanleitung des Systems müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden und maschinell auswertbar sein. Dies gilt auch für Einrichtungs- und Änderungsprotokolle – etwa wenn neue Leistungen hinzukommen. AHGZ