Thermenstreit in Bayern geht weiter
Der "Thermenstreit" geht in die nächste Runde: Die Johannesbad-Gruppe hat das Verwaltungsgericht Regensburg um die Wiederaufnahme der Verfahren gegen den Freistaat Bayern gebeten. Anlass der Auseinandersetzung sei die "unterschiedliche, wettbewerbsfeindliche Behandlung privater und öffentlicher Thermen durch die staatliche und kommunale Verwaltung", kritisiert sie.

Johannesbad-Gruppe
Die Johannesbad-Gruppe, hier der Außenpool der Therme Bad Füssing, geht gegen die bayerische Staatsregierung vor
Seit inzwischen vier Jahren dreht sich der Thermenstreit im niederbayerischen Bäderdreieck um die Frage, ob die Subventionspraxis des Bezirks Niederbayern zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Während die niederbayerischen Thermen der öffentlichen Hand wie die Europatherme/Therme 2 in Bad Füssing "seit vielen Jahren Fördergelder in Millionenhöhe" bezögen, bleibe der Johannesbad-Gruppe als mittelständischem Familienunternehmen mit rund 2.500 Beschäftigten diese wichtige Unterstützung jedoch verwehrt, so die Kläger.
"Unser Unternehmen hat schon zu den Zeiten meiner Vorfahren unter dieser Ungleichbehandlung gelitten. Ein fairer Wettbewerb unter konkurrierenden Thermenbetreibern ist auf diese Weise schlichtweg nicht realisierbar", klagt Markus Zwick, Vorstandsvorsitzender der Johannesbad-Gruppe. "Wir wollen gleiche Spielregeln, die für alle in der Region gelten. Nur so können wir die Region wettbewerbsfähig halten und das Johannesbad mit innovativen Ansätzen in die Zukunft führen." Aus diesem Grund hatte die Johannesbad-Gruppe bereits im Mai 2021 Klage eingereicht.
Faire Spielregeln für Wettbewerber
In Folge der Auseinandersetzung habe die bayerische Staatsregierung im Oktober 2023 einen "Runden Tisch" initiiert, heißt es weiter. Seitdem seien 20 Monate vergangen, in denen zahlreiche Gespräche mit dem bayerischen Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Finanzministerium geführt worden seien – aber eine einvernehmliche Beilegung des Thermenstreits sei trotz entsprechender Äußerungen der Staatsregierung nicht zustande gekommen.
Nun bittet das Unternehmen das Verwaltungsgericht Regensburg mit Schreiben vom 9. April um eine erneute Aufnahme der Verfahren. Die Politik zwinge es wieder auf den Gerichtsweg, um zu klären, ob "die bisherige Praxis, öffentliche Betreiber in Millionenhöhe zu fördern und privaten Anbietern jede Hilfe selbst im Bereich touristischer Angebote zu verweigern, verfassungs- und europarechtlich zulässig ist", sagt Zwick.
Zudem will die Johannesbad-Gruppe auch die Europäische Kommission mit dem Vorgang befassen und diese um eine Überprüfung der an die mit dem Johannesbad konkurrierenden öffentlich-rechtlichen Thermen jährlich ausgezahlten Subventionssummen ersuchen.
Christian Schmicke