Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Flutopfer
Die Sozialversicherungsträger haben den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, den vom Hochwasser geschädigten Arbeitgebern bei der Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung, der Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen sowie der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen entgegenzukommen. Tageskarte, GKV