IHA wirft Booking rechtsmissbräuchliche Praxis vor
Das Buchungsportal Booking versucht laut IHA wieder einmal rechtswidrige Ratenparitätsklauseln bei Hotelpartnern in Deutschland durchzusetzen. Markus Luthe (Foto), Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, kritisiert das Vorgehen des Marktführers für Hotelbuchungen und schaltet nun das Bundeskartellamt ein.
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Laut IHA erhalten seit vergangener Woche viele Buchungspartner von Booking ein Schreiben, welches die Hotels dazu auffordert, im Extranet ein "Partnerinformationen-Formular" auszufüllen. Angeblich soll dies zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere des Digital Services Act (DSA) und der DAC7-Richtlinie (regelt die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber), dienen. Soweit so gut und nachvollziehbar.
Jedoch fordert Booking laut dem Hotelverband in dem neuen "Partnervertrag" von den Hotels auch die Einhaltung der sogenannten "Raten- und Bedingungsparität". "In Absatz 2.2 des Vertrags wird von den Hotels verlangt, dass sie Booking die gleichen Preise und Bedingungen anbieten wie auf anderen Kanälen, eine Praxis, die in vielen Ländern längst verboten ist", berichtet Luthe im Gespräch mit Hotel vor9.
Besonders problematisch sei die Formulierung in Absatz 2.2.6 des Vertrags, die versuche, diese Ratenparität durch eine komplexe und schwer verständliche Klausel dann wieder zu relativieren. "Diese Formulierung könnte leicht zu Verwirrung führen und den Eindruck erwecken, dass Hotels zur Einhaltung dieser Klausel verpflichtet seien, obwohl dies in Deutschland und anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausdrücklich verboten ist", so der IHA-Geschäftsführer.
Booking handelt laut IHA rechtsmissbräuchlich
Luthe kritisiert dieses Vorgehen scharf und bezeichnet es als rechtsmissbräuchlich. "Booking versucht offensichtlich, die rechtlich verbindlichen Entscheidungen des Bundeskartellamts und des Bundesgerichtshofs zu umgehen, erklärt Luthe. Er weist darauf hin, dass in allen deutschsprachigen Ländern jedwede Ratenparitätsklauseln von Booking untersagt seien.
Darüber hinaus sieht Luthe in diesem Vorgehen auch einen möglichen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA), der Gatekeeper-Plattformen wie Booking strenge Vorgaben auferlegt. "Der Hotelverband wird die zuständigen Behörden und das Bundeskartellamt über dieses Vorgehen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten,“ kündigte Luthe an. Für den Fall, dass Booking das Schreiben mit der vorliegenden Formulierung weiter verbreiten werde, behalte man sich rechtliche Schritte vor.
Pascal Brückmann