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22. September 2023 | 07:00 Uhr
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Dorint-Klage gegen staatliche Beihilfen kommt voran

Teilerfolg für Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe (Foto): Seine Hotelgruppe kann ihren Kampf für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns vor Gericht fortführen. Der Bundesgerichtshof hat dafür den Weg freigemacht.

Dorint Dirk Iserlohe Aufsichtsratschef Foto Honestis

Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe hat vor dem BGH einen Teilerfolg errungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nicht-Zulassungsbeschwerde der "Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH" (Parkhotel Bremen) in Bezug auf Schadenersatz im Zusammenhang mit Corona und der Gleichstellung bei Beihilfen zugelassen. Das heißt, der BGH wird sich damit beschäftigen. 

Das Parkhotel gehört zur Dorint-Gruppe. Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender von Dorint und Chef der dahinter stehenden Honestis, begrüßte die Entscheidung des BGH. "Dies ist ein erster vielversprechender Schritt für unsere Branche", sagte er. "Ich gehe fest davon aus, dass die Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssen."

Die Dorint Hotelgruppe klagt seit 2020 in 14 Bundesländern gegen die Obergrenze von 54,5 Millionen Euro bei den Beihilfen. Betroffen von der Obergrenze sind neben Dorint auch andere größere Hotelunternehmen wie Centro Hotels, H-Hotels, Leonardo, Maritim, Motel One, Novum und Steigenberger. In mehreren Bundesländern hatten Gerichte die Dorint-Klage abgewiesen. Dagegen zog Iserlohe vor den BGH und bekam nun Rückenwind. 

Iserlohe kritisiert, dass die Obergrenze zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. "Es darf nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 Prozent", sagte er. Der BGH wird nun über die Klage der "Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH" entscheiden. Iserlohe hofft, dass der BGH die Klage zulässt und sich für die Gleichstellung der Hotelunternehmen ausspricht.

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