Booking kommt beim OLG Düsseldorf mit Bestpreisklausel durch
Die Richter widersprechen damit dem Bundeskartellamt, das Hotelportalen solche Vertragsvorgaben untersagt hatte. Booking kann somit wieder verlangen, dass Hotels das Portal auf der eigenen Website nicht unterbieten. IHA-Vorsitzender Otto Lindner sieht nach dem Urteil Hotels "den Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen künftig schutzlos ausgeliefert". Welt, IHA