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12. Januar 2015 | 12:03 Uhr
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Bestpreisklausel von HRS bleibt verboten:

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Bestpreisklausel von HRS bleibt verboten: Das OLG Düsseldorf hat eine Entscheidung des Kartellamts gegen das Hotelportal bestätigt. Danach darf HRS Hoteliers nicht mehr dazu verpflichten, immer dort den billigsten Preis anzubieten. Künftig steht es ihnen frei, ihre Zimmer zum Beispiel auf der eigenen Website günstiger zu verkaufen. Die Richter ließen aber Beschwerde beim BGH zu, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Währenddessen ermitteln die Kartellwächter in Sachen Ratenparität weiter gegen Booking.com und Expedia. Top Hotel, Spiegel, FAZ

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