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29. Oktober 2013 | 13:11 Uhr
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Hotel Hühnerstall:

Hotel Hühnerstall: Der Betreiber eines Hotels namens "Landhotel Hühnerhof" muss eine Gästekritik auf einem Bewertungsportal hinnehmen, in dem sein Haus als "Hühnerstall" bezeichnet wird. Denn erstens begründe der Gast seine Kritik und zweitens erkläre der Duden den Begriff "Hühnerstall" ausschließlich mit "Stall für Hühner". Daher handele es sich hier nicht um eine unzulässige Schmähkritik, urteilt das OLG Stuttgart, sondern um Satire. business-on.de

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