Wer eine Reise zu früh storniert, muss womöglich auch dann Stornogebühren zahlen, wenn der Veranstalter genau diese Reise später selbst absagt, entschied der Bundesgerichtshof jüngst in mehreren Fällen aus der Corona-Krise. Welche Stornokosten die Anbieter tatsächlich geltend machen können, ist damit aber noch nicht geklärt. Cruisetricks