Ab dem 1. November gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte von 14 Euro je Stunde. Sie erhöht sich per 1. März auf 14,53 Euro. Die Regelung beruht auf einer Rechtsverordnung, die für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeitnehmer gilt. Der Tarifausschuss des Arbeitsministeriums hatte der Bestimmung am 15. Oktober zugestimmt. Arbeitsministerium