Verhandlungstipps zur Betriebsschließungsversicherung
Rechtsanwalt Hilmar Pickartz empfiehlt, unbedingt die Ansprüche binnen der Dreimonatsfrist anzumelden. Die Tatsache, dass Covid-19 in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt ist, ist nach seiner Auffassung kein berechtigter Zahlungsverweigerungsgrund. Er rät bei Nichtzahlung auf das vertragliche Recht zu verweisen, vom Versicherer ein zinsloses Darlehen in Höhe der Versicherungsleistung verlangen zu dürfen. Tophotel