Preise bei Online-Buchungen sind oft intransparent
Das belegt ein Test der österreichischen Arbeiterkammer. Demnach variieren die Tarife, je nachdem, ob über stationäre PC, Laptops, Notebooks, Smartphones, iPhones oder iPads gebucht wird. Der Standort innerhalb des Landes, von dem aus gebucht wurde, spielte dagegen keine Rolle.
Südafrika – ein Land, das berührt, begeistert und inspiriert
Eine aufregende Tierwelt, pulsierende Städte, besondere Kultur- und Naturerlebnisse sowie eine ausgezeichnete Gastronomie – das lieben Reisende an Südafrika. Was Reisebüros über Südafrika wissen sollten, erfahren sie hier, in zwei Webinaren und auf dem Gemeinschaftsstand von South African Tourism in Halle 20 auf der ITB in Berlin.
Die österreichische Arbeitnehmervertretung hat nach eigenen Angaben an sechs Erhebungstagen im April zeitgleich 30 Preisabfragen von den Webseiten amazon.at, hornbach.at, booking.com, lufthansa.com, fluege.de, opodo.com und austrian.com durchgeführt. 25 verschiedene Endgeräte waren über Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol verteilt.
Der Test habe gezeigt, dass Preisvergleiche für Online-Buchungen oder Online-Shopping zunehmend schwieriger würden, resümiert Arbeiterkammer-Verbraucherschützerin Manuela Delapina. Es sei für Konsumenten "nicht nachvollziehbar, wovon die unterschiedlichen Preise abhängen".
Booking und Opodo tricksen
Die intransparente Preispolitik sei vor allem ein Kennzeichen der Reiseportale, heißt es weiter. So sei etwa bei booking.com ein Hotel in Verona für PC-, Notebook- und Laptop-Benutzer um zehn Prozent teuer als für Smartphone-, iPhone- und iPad-User. Es sei aber auch vorgekommen, dass Kunden auf opodo.com für einen Flug von Wien nach Paris mit Smartphone und iPhone etwas mehr zahlen mussten als mit PC, iPad und Notebook.
Bei Opodo sei zudem eine unterschiedliche Preiserhöhung je nach Endgerät im zeitlichen Verlauf festzustellen. So sei beim Flug nach Paris der Preis bei der Abfrage über PC oder Notebook im Zeitverlauf um 26 und über Smartphone oder iPhone um 25 Prozent gestiegen. Als positive Ausnahmen nennt die Arbeiterkammer die Websites von Lufthansa und Austrian Airlines. Dort seien die Preise an allen Erhebungstagen und bei allen Endgeräten gleich gewesen.
Verbraucherschützerin Delapina fordert, die Portale müssten die Kriterien für ihre Preisgestaltung offenlegen. Webshop-Betreiber sollten ihre Kunden zum Beispiel darüber informieren, wann Rabatte gewährt würden, ob der Preis geräteabhängig sei oder ob er davon abhänge, welche Websites besucht wurden und wie oft man schon im Webshop etwas gekauft habe.