Hotelverband fordert Sanktionen der EU gegen Booking
Der Hotelverband Deutschland (IHA) fährt schwere Geschütze gegen Booking.com auf. Er sieht mehrere im Digital Marcet Act (DMA) festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt und fordert jetzt eine Sanktionierung durch die EU-Kommission. Es droht eine Rekordstrafe.
Kickstart-Package: Jetzt testen und Heizkosten sparen
Du bekommst im neuen Kickstart-Package alles, was du brauchst, um energieeffizient zu heizen und deinen Energieverbrauch um bis zu 31 % zu senken. Teste ein Jahr lang dein Einsparpotenzial und mache dein Hotel zum Smart Building. Mehr erfahren
Über fünf Stunden lang mussten sich die Vertreter von Booking.com am vergangenen Dienstag im Rahmen einer öffentlichen Sitzung, organisiert durch die EU-Kommission, vor Vertretern der europäischen Hotelverbände und großer Hotelketten verteidigen. Die zentrale Frage: Hält sich Booking.com seit dem Stichtag 14. November 2024 an die Regeln des DMA oder nicht?
Die Anhörung, die live im Netz übertragen wurde, zeigte eindrucksvoll, dass sich die Interessensvertreter der Hotellerie nicht mit den von Booking vorgelegten Änderungen zufriedengeben. Noch während die Sitzung lief und die Fragen und Antworten untereinander höflich ausgetauscht wurden, kabelte der IHA und der europäische Dachverband Hotrec ein gemeinsames Statement an die Fachpresse, das es in sich hat und am Ende sehr teuer für Booking.com werden könnte.
Booking soll die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen
Denn der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht nach sorgfältiger Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking.com sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße gegen DMA-Vorschriften, heißt es in dem Schreiben. "Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen", bewertet Tobias Warnecke, Geschäftsführer beim Hotelverband Deutschland, die derzeitige Situation. Und Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA ergänzt: "Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission".
Zur Erinnerung: Hält sich Booking.com ab jetzt nicht an die Regeln des DMA, kann die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, im Wiederholungsfall sogar 20 Prozent. Im Jahr 2023 lag der Umsatz der Booking Holdings bei rund 21,37 Milliarden US-Dollar.
Konkret bemängeln die Verbände folgende Punkte: So ist etwa in Artikel 5(3) des DMA geregelt, dass Paritätsklauseln von Gatekeepern verhindert werden und Hotels die Freiheit erhalten sollen, auf anderen Plattformen oder Kanälen günstigere Raten anzubieten. Dazu stellt der IHA fest: "Trotz dieses Verbots übt Booking.com weiterhin indirekten Druck auf Hotels aus, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerrt und de facto die gleichen negativen Ergebnissen wie mit Paritätsklauseln erreicht."
Verbände werfen Booking vor, Ranking-Manipulationen zu betreiben
Zudem sind die Verbände überzeugt, dass Booking Ranking-Manipulation betreibe. "Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, werden durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking.com benachteiligt, was einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt", so der Hotelverband. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Booking.com Hotels weiterhin einschränken würde, mit Gästen direkt zu kommunizieren, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. "Dies beeinträchtigt die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen, und widerspricht Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht", erklären IHA und Hotrec gemeinsam.
Doch damit nicht genug. So bemängelt der IHA, dass Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking.com nutzen wollen, weiterhin keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters haben. Ebenso auffallend und besorgniserregend sei die Tatsache, dass es das Unternehmen versäumt habe, auf Bedenken hinsichtlich des Rankings einzugehen. "Nach wie vor herrscht Intransparenz darüber, wie die Algorithmen von Booking.com funktionieren", findet der IHA.
Die EU-Kommission kündigte an, alle vorgetragenen Bedenken zu prüfen.
Pascal Brückmann
Terminhinweis: Markus Luthe, Geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erklärt am Mittwoch dieser Woche in unserer Reihe "Fit in 30 Minuten" im Gespräch mit Pascal Brückmann, Chefredakteur Hotel vor9, auf welche Punkte Hoteliers in ihrer Geschäftsbeziehung mit Booking nun besonders achten sollten. Dabei werden unter anderem folgende Fragestellungen erörtert:
- Muss Booking jetzt gesammelte Kundendaten den Hotels übergeben?
- Können Hoteliers nun Direktbuchungen auch über Booking erhalten?
- Welche Wahlmöglichkeiten entstehen bezüglich der Zahlungswege?
Mittwoch, 27. November, 13:00 Uhr, hier geht's zur kostenlosen Anmeldung