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13. Februar 2024 | 07:00 Uhr
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Gericht urteilt im Lizenzstreit um Gault & Millau

Im Streit um die Lizenzrechte des Restaurantführers Gault & Millau für den deutschen Markt hat ein Gericht ein Urteil ganz im Sinne des Lizenznehmers Henris Edition formuliert. Das OLG Düsseldorf hat die Vorwürfe, die Gault & Millau International gegenüber dem Lizenznehmer erhoben hat, vollumfänglich zurückgewiesen und den Vertrag als weiterhin wirksam erklärt.

Foto Gault & Millau

Die Webseite https://www.gaultmillau.de/ ist derzeit nicht erreichbar, da der Lizenzgeber die Weiterleitung auf das deutsche Angebot unterbrochen hat

Die Klage des Rechteinhabers Gault & Millau wurde als "unbegründet" zurückgewiesen. Die Franzosen hatten versucht die Zusammenarbeit mit dem Verlag bereits im November 2023 zu kündigen. Dies sei die "die unmittelbare Folge eines Zahlungsausfalls und der Verletzung weiterer vertraglicher Verpflichtungen", hieß es zur Begründung, die in der vergangenen Woche auch an die Presse übermittelt wurde, siehe auch unser Bericht

Der deutsche Herausgeber Hans Fink, der die Rechte im Februar 2022 von dem

 Medienriesen Burda übernommen hatte, setzte sich umgehend zur Wehr: "Wir haben die deutsche Lizenz bis 2025 voll bezahlt", so seine Versicherung. Und fügt im Gespräch mit Hotel vor9 noch hinzu: "Obwohl der Lizenzgeber schon die Information des OLG Düsseldorf hatte, dass sein Kündigungsversuch unwirksam ist, wurde die ruf- und geschäftsschädigende Presseinformation von Gault & Millau International in die Welt gesetzt."

Die Restauranttests und Weinverkostungen sollen jetzt weitergehen

Fink betont, dass Henris Edition somit weiterhin rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault & Millau in Deutschland sei und die begonnene Arbeit bei Restauranttests und Weinverkostungen unverändert fortsetzen werde. Die gedruckten Guides sollen im Herbst veröffentlichen werden. Das redaktionelle Angebot hat Fink derweil über eine alternative Webseite zugänglich gemacht, da die Original Domain Gault & Millau.de derzeit vom Lizenzgeber abgeschaltet wurde. 

"Natürlich arbeiten wir jetzt mit Hochdruck daran, dass dieser Zustand wieder beendet wird", so Fink. Zudem bereite man juristische Schritte vor, es gehe nun darum, den verursachten Schaden vom Lizenzgeber erstattet zu bekommen. 

Als ein Grund für das Zerwürfnis vermutet Fink den Umstand, dass er immer wieder kritische und substanzielle Fragen zu den Besitzverhältnissen des Lizenzgebers gestellt habe.

Pascal Brückmann

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