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16. November 2023 | 15:03 Uhr
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EU-Regel verpflichtet Airbnb zur Weitergabe von Umsatzdaten

Die EU hat strenge steuerliche Regeln beschlossen, die für Vermittlungsportale von Privatunterkünften wie Airbnb oder Booking ab 2024 in Kraft treten. So soll sichergestellt werden, dass die Anbieter der Unterkünfte ihre Umsatzsteuer zahlen. Neu ist, dass zur Umsetzung der Richtlinie die Vermittler umfangreich in die Verantwortung genommen werden.

Ferienwohnung Airbnb Foto iStock Marco_de_Benedictis

Werden private Unterkünfte über große Onlineportale vermittelt, ist in Europa künftig das Finanzamt nicht mehr außen vor 

Die europäischen Steuerbehörden wollen nicht länger akzeptieren, dass die großen Vermittlungsportale sich in punkto Weitergabe von Umsatzdaten ihrer Vermieter weiter zurückhalten. Daher sind nun im Bereich der Kurzzeitvermietung erweiterte Meldepflichten der Portalbetreiber vorgeschrieben. Dazu wurde mit DAC7 eine verbindliche EU-Richtlinie geschaffen, die bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

In Deutschland ist dies über das so genannte Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) geschehen. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, die in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erzielen, die Umsatzdaten und die Daten zu den in Deutschland tätigen Vermittlungspersonen bis spätestens Ende März des Folgejahres zu melden. Durch die Übermittlung von Umsatz- und Nutzerdaten werden die Finanzbehörden in die Lage versetzt, die tatsächlichen Einkünfte von digitalen Plattformen zu ermitteln und die Besteuerung entsprechend anzupassen.

Konkret sind Airbnb oder andere Vermietungsportale nun verpflichtet, die Namen, Adressen, Steuernummern und Umsätze aller Vermieter an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Gegenüber Hotel vor9 betont Airbnb, dass man die Regel befolgen wolle. "Wir haben die Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Rahmen für die Steuerberichterstattung für digitale Plattformen, bekannt als DAC7, begrüßt", so Ellen Madeker, Head of Public Policy. Airbnb habe die Gastgeber in Deutschland bereits über die neuen Vorgaben informiert und auch darüber, wie sich die Änderungen auf ihre Aktivitäten auf Airbnb auswirken können. "Wir werden auch im Jahr 2023 weiterhin Informationen im Zuge von DAC-7 von ihnen abfragen, bevor die Daten im Januar 2024 an die Behörden weitergegeben werden."

Sollten die Vermieter der Auskunftspflicht nicht nachkommen, plant Airbnb mit Sanktionsmaßnahmen. Wenn ein Gastgeber die Informationen trotz Erinnerung nicht liefere, werde man künftige Zahlungen einfrieren und/oder die Person als Gastgeber auf der Plattform sperren, heißt es. Die Kooperation von Airbnb mit den Steuerbehörden könnte auch damit zusammenhängen, dass das Unternehmen das Risiko hoher Strafzahlungen nicht weiter eingehen will. Denn die EU hat bereits durchblicken lassen, dass für den Fall, dass die Daten der Vermieter nicht übermitteln werden sollten, die Plattformen selbst in die Steuerpflicht genommen werden könnten.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass sich Airbnb und die EU in einem weiteren Punkt verständigt haben. So sollen Anbieter von Kurzzeitvermietungsangeboten künftig jeden Monat Daten mit den Behörden teilen, damit Städte besser gegen illegale Angebote vorgehen und jederzeit überwachen können, wie lange eine Wohnung an Touristen vermietet wird. Schließlich gibt es inzwischen eine Reihe von europäischen Metropolen, die Kurzzeitvermietungen gar nicht oder nur unter Einhaltung strenger Fristen erlauben. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren soll diese Regel in Kraft treten. "Das neue Gesetz verpflichtet die Plattformen, jeden Monat Daten darüber auszutauschen, wie viele Nächte ein Haus oder eine Wohnung vermietet wurde und an wie viele Personen", teilte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini mit.

Pascal Brückmann

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