Rezeptionslärm:
Rezeptionslärm: Die Argumente, mit denen der 51-jährige Concierge seine Schwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkennen lassen wollte, überzeugten nicht wirklich. Schuld an seiner Krankheit sei der Lärmpegel in der Hotelhalle des Fünf-Sterne-Hauses, in dem er seit 1989 Dienst tut. Doch das nahm ihm die Berufsgenossenschaft nicht ab und erhielt dafür jetzt vom Sozialgericht die Bestätigung, dass die Geräusche in der Hotelhalle nicht krank machen. juraforum.de